Kinder- und Jugendschutz im Verein

Präventions- und Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Positionierung des Vorstandes

Als Vorstandsmitglieder tragen wir die Verantwortung, dass die in unserem Verein aktiven Mädchen und Jungen vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, innerhalb unseres Vereins bestmöglich geschützt sind. Wir sprechen uns gegen Gewalt jeglicher Form aus.

Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können.

Unsere Mitarbeiter, Trainer, Übungsleiter und Betreuer übernehmen in vielfältiger Weise Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor seelischer, sexualisierter und körperlicher Gewalt zu schützen.

Wir wollen uns als Verein der verantwortungsvollen Aufgabe umfassend stellen, Kinder und Jugendliche in unserem Vereinsleben möglichst wirksam zu schützen, um unseren Verein für potentielle Täter unattraktiv zu machen. Der Turnverein Herlikofen 1886 e.V. hat das Ziel des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt.

Ziele des Präventionskonzeptes

  • Die in unserem Verein aktiven Kinder werden vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt geschützt.
  • Die gesunde Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in unserem Verein gefördert.
  • In unserem Verein wird eine Atmosphäre geschaffen, die von Vertrauen und Offenheit geprägt ist.
  • Allen Beteiligten sind Handlungsstrategien und Ansprechpartner bekannt.

Kinderschutzbeauftragte

Unser Kinderschutzbeauftragter (Robin Schmid, kinderschutz@tv-herlikofen.de) ist vertrauensvoller Ansprechpartner für Betroffene und diejenigen, die Grenzverletzungen beobachten. Auch bei (Verdachts-) Fällen von Kindeswohlgefährdung kann er zu Rate gezogen werden. Der Kinderschutzbeauftragte nimmt Beschwerden entgegen und leitet in Absprache mit dem Vereinsvorsitzenden entsprechende Interventionsschritte ein. Die Beauftragten kennen sich durch Fortbildungen in Fragen von Prävention und Intervention aus und knüpfen Kontakte und Netzwerke zu Fachberatungsstellen, die sich mit der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt befassen. Hinweise und Verdachtsmomente sind vom Mitarbeitenden unter Einhaltung des Datenschutzes zu dokumentieren, um zu verhindern, dass bei einer möglichen späteren Beweisführung Details verwischt oder verwechselt werden. Weitere Ansprechpartner sind die jeweiligen Abteilungsleiter, welche als Mittler fungieren können.

Erweitertes Führungszeugnis

Wir verpflichten uns, keine Personen, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt worden sind, im Rahmen unserer Kinder- und Jugendarbeit zu beschäftigen. Deshalb werden nach dem empfohlenen Prüfschema alle Tätigkeiten im Turnverein Herlikofen, die die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und vergleichbare Kontakte mit Kindern und Jugendlichen umfassen, entsprechend Ihrer Art, Intensität und Dauer bewertet.

Entscheidend für die Notwendigkeit der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist demnach, dass der/die ehrenamtlich tätige Person „Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.“ Alle ehrenamtlich Tätigen müssen abhängig von der Art, der Intensität und der Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Welche Tätigkeiten konkret die Vorlage erfordert entscheidet dabei der Vorstand. Dies sind bei uns also in jedem Fall alle Trainer, Co-Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Jugendleiter usw.

Das erweiterte Führungszeugnis ist unmittelbar vorzulegen, bevor die Tätigkeit ausgeübt wird. Die betreffenden Personen können mit den von dem Verein zur Verfügung gestellten Unterlagen das Führungszeugnis selbst auf der Gemeinde beantragen. Dieses bekommen die Personen dann direkt an sich nach Hause geschickt. Bei der Beantragung werden keine Gebühren erhoben, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 d EStG 1 genannten Dienste ausgeübt wird. Dies wird vom Verein mit dem entsprechenden Formular bescheinigt und die entsprechende Gebührenbefreiung beantragt. Das erweiterte Führungszeugnis wird vom Antragsteller der Geschäftsstelle des TV Herlikofen vorgezeigt, um nach Einsichtnahme eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten. Diese wird den mit der Dokumentation und Prüfung betrauten Verantwortlichen alle fünf Jahre vorgelegt und unter Beachtung des Datenschutzes dokumentiert. Das Führungszeugnis bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen zum Vorlagezeitpunkt nicht älter als drei Monate sein. Sollte eine einschlägige Straftat nach § 72 a SGB VIII vorliegen, ist der Mitarbeiter von der ehrenamtlichen Tätigkeit auszuschließen.

Selbstverpflichtungserklärung

Die Selbstverpflichtungserklärung ist von dem Personenkreis zu unterschreiben, welcher ein Führungszeugnis vorzulegen hat. Wieder ersetzt die Vorlage des Führungszeugnisses die Selbstverpflichtungserklärung, noch andersherum. Bei Tätigkeiten mit einem möglichen Gefährdungspotential, welche sich kurzfristig und spontan ergeben ist ebenfalls vorab eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Diese beinhaltet die Versicherung, dass der Unterzeichner nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171 Fürsorge- und Erziehungspflicht, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 182 bis 184f Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 184i, 201a, 225 Misshandlung Schutzbefohlener, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 Menschenraub, Verschleppung, Entziehung oder Kinderhandel des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden ist und auch keine entsprechenden Verfahren gegen Ihn anhängig sind. Der Unterzeichner wird verpflichtet den Verein unverzüglich über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu informieren. Diese Regelung gilt auch, wenn kein deutsches Führungszeugnis vorgelegt werden kann.

Unterzeichnung des Verhaltenskodes und des Ehrenkodex

Alle Mitarbeiter des Turnverein Herlikofen 1886 e.V. , die wiederholten Kontakt zu unseren Kindern und Jugendlichen im Verein haben, bestätigen durch Ihre Unterschrift, die ethischen Grundsätze eines altersgerechten Erziehungs- und Trainingsstils einzuhalten. Neben der Achtung der Selbstbestimmung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der Vermeidung von Doping und Medikamentenmissbrauch erklären die Unterschreibenden auf jede Form von Gewalt zu verzichten und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit zu achten. Bei Verstößen gegen diesen Kodex im Umfeld des Unterzeichners, verpflichtet er sich umgehend die Verantwortlichen auf der Leitungsebene zu informieren.

Thematisierung bei neuen Mitarbeitern

Vor der Einstellung neuer Mitarbeiter, Betreuer, Übungsleiter, Trainer u.a. werden diese über unser Präventions- und Schutzkonzept zur Verhinderung sexualisierter Gewalt informiert. In diesem Gespräch wird aufgezeigt, dass der Turnverein Herlikofen 1886 e.V. größten Wert auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen in seinem Verein legt. Der Bewerber wird nach seiner Motivation, seinen Qualifikationen und Erfahrungen als Übungsleiter befragt und in begründeten Fällen wird die Erlaubnis eingeholt beim vorherigen Verein Nachfrage halten zu können. Entsprechend seiner zukünftigen Tätigkeit wird das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis angefordert, um Bewerber abzuschrecken, die bereits wegen einer Straftat im Bereich sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind.

Rechte der Kinder und Jugendlichen stärken

Unser Verein setzt sich aktiv dafür ein, dass Kinder über ihre Rechte aufgeklärt werden und wissen, dass sie Grenzüberschreitungen nicht hinnehmen müssen. Sie werden altersgerecht über unser Kinderschutzkonzept informiert und sensibilisiert. Kinder und Jugendliche setzen sich nur dann für ihre Rechte ein, wenn sie den Eindruck haben, dass sie ernst genommen werden. Durch unser Handeln möchten wir dieses Selbstvertrauen der jungen Menschen fördern. Der Verein hält die Einbeziehung, Mitbestimmung und Partizipation der Jugendlichen im gesamten Vereinsgeschehen für wichtig und hat die Jugendarbeit stark intensiviert. Somit sind unsere Kinder- und Jugendlichen nicht mehr nur im sportlichen Bereich aktiv. Aus- und Fortbildungen, wie die vom Württembergischen Sportbund angebotenen Tagungen und die Ausbildung unseres Jugendvorstands zu Jugendleitern. Eine erfolgreiche Jugendarbeit ist für uns die wichtigste Investition in die Zukunft. Wir versuchen Interesse an der Mitwirkung im Verein durch die Umsetzung der eigenen Wünsche und Interessen zu wecken.

Wissen und Handlungskompetenzen vermitteln

Eine wirksame Prävention von Gewalt gegen Kinder kann nur dann gewährleistet werden, wenn alle Beteiligten entsprechend sensibilisiert sind sowie das Präventionskonzept und dessen Instrumente kennen und verstehen. Deshalb wird der Kinderschutz regelmäßig in den Abteilungs- und Übungsleitersitzungen thematisiert. Der Verein stellt Informationsmaterialien und einen Verhaltensleitfaden für Mitarbeiter zur Verfügung und bietet seinen Mitarbeitern geeignete Fortbildungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus wurde vom Verein ein Interventionsleitfaden formuliert (siehe untern):

Was tun wir, wenn uns ein Fall von Grenzüberschreitung oder sexualisierter Gewalt bekannt wird, sich uns ein Kind anvertraut oder wir den Verdacht einer Kindswohlgefährdung haben?

  • Ruhe bewahren! Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden.
  • Bleib damit nicht allein sondern melde dies unserem Kinderschutzbeauftragten
  • Prüfe, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt! „Gefährliche“ Situationen müssen ab sofort vermieden werden. Hier hat der Opferschutz oberste Priorität. • Hilfe bei Fachberatungsstellen holen! Sie begleiten und unterstützen Dich bei allen Angelegenheiten.
  • Prozess dokumentieren! Mach Dir Notizen zu möglichst vielen Einzelheiten und zum Verlauf der Situation. So können Details später belegt werden, die z.B. bei einem Strafverfahren relevant sein können.
  • Achte auf Deine Grenzen! Du bist weder Justiz noch Therapeut. Gehe nur so weit wie Du Dich wohlfühlst und hole Dir rechtzeitig Unterstützung.

Elternarbeit transparent gestalten

Wir möchten die Eltern aktiv in unsere Vereinsarbeit einbeziehen. Für Eltern besteht in Absprache mit dem Trainer die Möglichkeit das Training zu besuchen. Unsere Trainer und Übungsleiter pflegen einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern und sorgen durch ein geeignetes Kommunikations- und Informationsverhalten für Transparenz. Unsere Mitarbeiter tauschen sich bei Auffälligkeiten oder Vorfällen während des Trainings aktiv mit den Eltern aus.

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